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Energieberatung: öffentlich rechtliche Nachweise


Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis soll in anschaulicher Darstellung die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes, insbesondere den Jahres-Heizenergie- und den Jahres-Primärenergiebedarf, ausweisen. Diese Daten sind Ergebnisse moderner Berechnungsverfahren, die künftig bei der Festlegung des Wärmeschutzes anzuwenden sind.

Beim Kauf einer fertig gestellten Immobilie steht der Energiestandard des Objekts bereits fest. Der Verkäufer übergibt dem Käufer bei der Abnahme der Immobilie die Baupläne und den Energiebedarfsausweis.

Dieser Ausweis dokumentiert die energetische Qualität. Er erfasst die wesentlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Er ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (Energiesparverordnung-EnEV) und muss dem Bauherren oder Käufer ausgehändigt werden. Aussteller ist der Planverfasser, in der Regel also der Architekt.

Jeder Käufer sollte sich für den Energiebedarfsausweis oder die Verbrauchskennwerte ebenso selbstverständlich interessieren wie beim Autokauf für den Verbrauch des Fahrzeugs.

Energieverbrauchsausweis
Die Verbrauchsmessung bildet neben der tatsächlichen energetischen Qualität des Gebäudes insbesondere das individuelle Nutzerverhalten und die Klimaeinflüsse ab. Diese Einflüsse können die wirkliche energetische Qualität eines Gebäudes völlig überdecken. Eine Gebäudediagnose und Vorschläge für die Modernisierung sind mit Verbrauchskennwerten nicht möglich.

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